Ein möglicher Verstoß gegen die Verfassung
Der Anwalt Bogucki hat betont, dass er im Namen des Präsidenten Karol Nawrocki spricht. Die Intervention betrifft vier stellvertretende Generalstaatsanwälte: Michał Ostrowski, Tomasz Janeczek, Krzysztof Sierak und Robert Hernand.
In dem Schreiben wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass einige stellvertretende Generalstaatsanwälte tatsächlich von der Ausübung ihrer Aufgaben ausgeschlossen wurden, obwohl sie formal nicht von ihren Positionen abberufen wurden. „Die Entziehung einiger stellvertretender Generalstaatsanwälte (…) der realen und gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur Ausübung ihrer Funktionen (…) ohne ihre formale Abberufung muss als rechtswidrig angesehen werden.“
Nach Bogucki verletzen solche Maßnahmen auch die Befugnisse des Staatsoberhauptes. „Ein solches Verhalten stellt gleichzeitig eine Verletzung der gesetzlichen Befugnisse des Präsidenten der Republik Polen dar, eine schriftliche Zustimmung zur Abberufung eines stellvertretenden Generalstaatsanwalts zu erteilen.“ Bogucki erinnerte daran, dass der Präsident keiner Abberufung eines stellvertretenden Generalstaatsanwalts zugestimmt hat.
Die Präsidentschaftskanzlei kritisiert auch die Entscheidung vom Dezember 2024, nach der drei stellvertretende Generalstaatsanwälte zur Ausübung von Diensthandlungen in den Außenstellen der Abteilung für organisierte Kriminalität und Korruption delegiert wurden. Nach Ansicht des Präsidialamtes wurde diese Entscheidung auf einer falschen rechtlichen Grundlage getroffen.
In einem Abschnitt des Schreibens übermittelte Bogucki auch die Position des Präsidenten zu möglichen personellen Veränderungen in der Leitung der Staatsanwaltschaft. Der Präsident der Republik Polen lehnt jegliche Abberufungen von stellvertretenden Generalstaatsanwälten ohne seine schriftliche Zustimmung entschieden ab.“ Wie er betonte, könnte ein solches Vorgehen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. „Ein solcher rechtswidriger Akt wäre ein Verfassungsdelikt und würde die Merkmale einer strafbaren Handlung erfüllen.“
Der Brief ist ein weiterer Teil des seit Anfang 2024 anhaltenden Streits um die Leitung der Staatsanwaltschaft. Der Konflikt begann, als der damalige Generalstaatsanwalt Adam Bodnar den Status von Dariusz Barski als Landesstaatsanwalt in Frage stellte. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass Barski 2022 in den Staatsdienst zurückkehren sollte, basierend auf Vorschriften, die nach Ansicht von Bodnar zum Zeitpunkt ihrer Anwendung nicht mehr gültig waren.
Im September 2024 entschied der Oberste Gerichtshof in einem Beschluss der Strafkammer jedoch, dass die Ernennung von Barski wirksam war. Das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft betrachteten diese Entscheidung jedoch als ohne rechtliche Wirkung, mit der Begründung, dass sie unter Beteiligung sogenannter Neurichter getroffen wurde.
In seinem Schreiben betonte Bogucki, dass der Präsident konsequent Barski als ersten stellvertretenden Generalstaatsanwalt anerkennt. Derzeit bekleidet Dariusz Korneluk das Amt des Landesstaatsanwalts.
Team
Rike – Diplom-Volkswirtin mit einem ausgeprägten Interesse an internationalen Wirtschaftsbeziehungen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Christian – Diplom-Finanzwirt (FH) mit fundierter Erfahrung im öffentlichen Sektor und einem Fokus auf finanzpolitische Analysen.
Obwohl wir in vielen Fragen unterschiedliche Perspektiven einnehmen, teilen wir die Überzeugung, dass ein umfassendes Verständnis globaler Ereignisse nur durch die Betrachtung vielfältiger Standpunkte möglich ist.

