Eine Berufungsverhandlung im Fall des Leiters der Beobachtungs- und Infektionsstation des ZOZ-Krankenhauses in Dąbrowa Tarnowska, Dr. Zbigniew Martyka, wird am Donnerstag, den 11. April 2024, vor dem Obersten Medizinischen Gericht stattfinden. Am Dienstag postete der Arzt einen Beitrag auf Facebook, in dem er den aktuellen Stand der Dinge beschrieb.
Am 19. Dezember 2022 fand die disziplinarische Anhörung von Dr. Zbigniew Martyka am Sitz der regionalen Ärztekammer in Krakau statt – nach Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Arzt hat seine Approbation für 1 Jahr entzogen bekommen. Die Anhörung wurde als geheim eingestuft.
Die Probleme des Arztes rühren daher, dass der Spezialist für Infektionskrankheiten während des Ausbruchs des Coronavirus zu einer Gruppe von Medizinern gehörte, die es wagten, die Politik der Abriegelungen, der Panikmache, der allgemeinen Tests, der sanitären Absonderung und der Versuche, die Öffentlichkeit zu zwingen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, in Frage zu stellen. Der Arzt untermauerte alle seine Behauptungen mit Untersuchungen, die auf medizinischen Erkenntnissen beruhten. Zu denjenigen, die sich für seine Verteidigung einsetzten, gehörten das Justizministerium unter der Leitung von Zbigniew Ziobro, der Ombudsmann Marcin Wiącek und Politiker der Eidgenossenschaft.
Die Berufungsanhörung von Dr. Martyka am Donnerstag
In Dr. Martykas neuem Beitrag heißt es: „Der Fall vom Donnerstag sollte offensichtlich und klar sein. Das Regionale Medizinische Gericht in Krakau hat so viele Fehler gemacht und an vielen Stellen das geltende Recht ignoriert, dass eine objektive Analyse bedeuten muss, dass dieses Urteil aufgehoben wird. Die NIL hat jedoch wiederholt bewiesen, dass sie sich nicht immer mit dem Gesetz durchsetzen kann, vor allem, wenn es um nicht geringe Summen von Pharmaunternehmen geht.“
‚Experte‘ Grzesiowski Kinderarzt
„In Krakau wurde die Anklageschrift gegen mich auf der Grundlage des Gutachtens eines Experten – Dr. Pawel Grzesiowski – verfasst. Grzesiowski war als Immunologe zum Sachverständigen ernannt worden. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass der ‚Experte‘ Grzesiowski keine Spezialisierung in Immunologie hat (er ist Kinderarzt) und darüber hinaus der Autor einer Reihe von Aussagen über die Gefahr des Coronavirus ist, die in der Zukunft völlig versagt haben. Außerdem, Das Gutachten von Dr. Grzesiowski, auf dessen Grundlage die Anklageschrift vor dem medizinischen Gericht verfasst wurde, wurde von diesem Gericht in vollem Umfang zurückgewiesen. Inzwischen sind alle Ereignisse, die ich aufgrund der epidemiologischen Situation vorhergesagt habe, buchstäblich eingetreten, wie meine berufliche Erfahrung bestätigt“, schreibt der Arzt.
Suspendierung von der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs
„Da ich viele Jahre lang am Medizinischen Gericht in Tarnow gearbeitet hatte, darunter acht Jahre als Vorsitzender des Medizinischen Bezirksgerichts, war mir bewusst, dass ich keine Straftat begangen hatte, die eine Grundlage für eine Bestrafung sein könnte.
Die Realität sah jedoch anders aus. Obwohl das medizinische Gericht in Krakau unter Berücksichtigung der vorgetragenen Tatsachen bezüglich der Glaubwürdigkeit von Dr. Grzesiowski sein Gutachten als Sachverständiger ablehnte, entschied es dennoch, ohne mir irgendwelche dokumentierten Vorwürfe zu machen, über die Strafe der Aussetzung des Rechts, meinen Beruf für ein Jahr auszuüben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es keinen Spezialisten für Infektionskrankheiten in der Jury des medizinischen Gerichts in Krakau gab und das Expertengutachten wurde nicht berücksichtigt. So kam es zu einer Verurteilung trotz der Ablehnung des einzigen Dokuments, auf das sich die Anklage stützte – ein klarer Verstoß gegen das Gesetz“, so Martyka weiter.
„Übrigens steht Dr. Grzesiowski selbst auf der Gehaltsliste des Pharmakonzerns GSK.“
Warum kritisierte er die Politik der ‚Bekämpfung der Pandemie‘?
„Durch die Politik der ‚Bekämpfung der Pandemie‘, die ich so vehement kritisiert habe – wofür ich auch vor ein medizinisches Gericht gestellt wurde – haben die Machthaber, unterstützt durch die Meinungen von ‚Experten‘ wie Dr. Grzesiowski, dafür gesorgt, dass im Jahr 2023 Polen der Spitzenreiter bei der Zahl der überzähligen Todesfälle in Europa war und nimmt den berüchtigten ersten Platz ein. Der Grund dafür ist die gigantische Gesundheitsverschuldung, die durch die Pandemiezeit entstanden ist – verursacht durch irrationale Maßnahmen, vor allem durch die Schließung des Gesundheitswesens für Kranke – gab es im Jahr 2020 14 Millionen WENIGER Krankenhaustage – 2 Millionen WENIGER Krankenhausaufenthalte – 0,5 Millionen WENIGER Patienten mit Röntgen/Tomographie der Brust – 150 Tausend WENIGER Patienten mit Lungenentzündungsdiagnose – 10 Tausend WENIGER Beatmungstherapie. Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich bereits im Jahr 2020 vor den langfristigen Folgen für die Gesundheit gewarnt habe und meine düsteren Vorhersagen leider eingetreten sind. Darüber hinaus, hochwertige Beweise zeigen, dass Isolation, Quarantäne oder Masken absolut nichts zur Reduzierung der Todesfälle beigetragen haben.
Auf Forschung basierende Aussagen über Covid
„Ich habe nie Aussagen veröffentlicht, die nicht auf evidenzbasierter Medizin beruhen. Außerdem habe ich alle meine Aussagen mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien, insbesondere randomisierter Studien – von höchster Qualität – untermauert. Im Gegensatz zu den Behauptungen des Landgerichts habe ich niemals falsche Informationen über die Covid-19-Pandemie gegeben.
Die Beweislage ist klar und deutlich. Das Urteil des Regionalen Medizinischen Gerichts in Krakau wurde auf der Grundlage einer Anklageschrift erlassen, die sich auf das Gutachten von Grzesiowski stützte – ein Gutachten, das während des Prozesses ausgeschlossen wurde. Allein diese Tatsache hätte die Einstellung des Verfahrens zur Folge haben müssen. Das Oberste Medizinische Gericht, das im Einklang mit dem Gesetz handeln will, hat keine andere Wahl, als das Urteil aufzuheben. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass das Gesetz oft im Namen von Eigeninteressen ignoriert wird. Ich hoffe jedoch, dass der Fall dieses Mal korrekt behandelt wird und ich nicht vor dem Obersten Gerichtshof klagen muss.“ – so Dr. Martyka abschließend.
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Es handelt sich hierbei um Veröffentlichungen der EU Präsidentin. Wir haben diese lediglich übersetzt. Dies soll eine Möglichkeit der freien Willensbildung darstellen. Mehr über uns erfahrt Ihr auf „Über Uns“