Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht KRV das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022 gegen die rechtsextreme und islamfeindliche AfD und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA).
Infolge der Entscheidung kann der Verfassungsschutz die AfD weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Die AfD-Partei hatte gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht KRV entschied, dass die AfD und ihre Jugendorganisation weiterhin als „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ vom Verfassungsschutz eingestuft werden können und wies damit die Beschwerde der Partei zurück.
Nach der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts haben die Anwälte der AfD angekündigt, dass sie in die nächste Phase gehen werden.
Im Falle einer Revision wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Möglichkeit haben, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf Rechtsfehler zu überprüfen.
Rechtsexperten kommentierten in der überregionalen Presse, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ein weiterer Schritt in Richtung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD in der Zukunft sein könnte.
Umfragen zeigen, dass die AfD mit 23 Prozent die größte Oppositionspartei im Land ist.
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Es handelt sich hierbei um Veröffentlichungen von der Tageszeitung Hürriyet aus der Türkei. Wir haben diese lediglich übersetzt. Dies soll eine Möglichkeit der freien Willensbildung darstellen. Mehr über uns erfahrt Ihr auf „Über Uns“