Erbschaften und Testamente in verschiedenen Ländern: Eine knifflige Angelegenheit – The Mail & Guardian
In einer zunehmend globalisierten Welt ist es nicht ungewöhnlich, dass Menschen Vermögenswerte in mehr als einem Land besitzen. Länder haben unterschiedliche Erbrechtsvorschriften, und die Anforderungen an ein gültiges Testament können von Land zu Land variieren. Dies kann zu Problemen führen, wenn die Angelegenheiten des Nachlasses nicht in Ordnung sind.
Die Frage nach verschiedenen Testamenten in mehreren Rechtsordnungen spielte im jüngsten Urteil von Anderson und Another v Du Plessis N.O and Others eine Rolle.
Im Jahr 2001 erstellten Harold John Anderson und Karin Renate Anderson ein gemeinsames Testament (das 2001 Testament) in Kassel, Deutschland. Karin starb 2002. Im Jahr 2003 stellte das Amtsgericht Kassel fest, dass das 2001 Testament das wirksame gemeinsame Testament von Harold und Karin war. Harold war der alleinige Erbe im Nachlass von Karin.
Obwohl nicht alle Details zu den Vermögenswerten, die sich auf das 2001 Testament bezogen, klar sind, gab es in späteren rechtlichen Verfahren in Südafrika Verweise auf Vermögenswerte in Deutschland, Italien und Südafrika.
Harold heiratete dann erneut. Im Jahr 2018 erstellte er ein neues Testament (2018 Testament), in dem seine neue Frau die alleinige Begünstigte war.
Er erstellte dann ein weiteres Testament im Jahr 2021 (2021 Testament), in dem er sich mit Vermögenswerten im Vereinigten Königreich und den Kanalinseln befasste. Gemäß dem 2021 Testament wurden seine neue Frau und die beiden Kinder aus seiner Ehe mit Karin als Begünstigte benannt. Das 2021 Testament war nicht Gegenstand des Streits vor Gericht.
Harold starb 2023.
Harold und Karins Kinder leiteten rechtliche Schritte vor dem Obersten Gericht ein. Sie argumentierten, dass aufgrund des 2001 Testaments eine Massierung aufgrund der Konsolidierung des Eigentums ihrer verstorbenen Eltern in eine Einheit stattgefunden habe. Sie argumentierten auch, dass eine Adiation stattgefunden habe, als ihr Vater die Leistungen aus dem 2001 Testament akzeptiert hatte. Sie baten das Gericht, den Master des Obersten Gerichts anzuweisen, das 2001 Testament als letztes Testament ihres Vaters in Bezug auf seine südafrikanischen Vermögenswerte zu akzeptieren, soweit es sich um Vermögenswerte handelte, die Teil des massierten Nachlasses im 2001 Testament waren.
Die Beklagten, zu denen auch Harolds spätere Ehefrau gehörte, schwankten in ihren Gründen, die Anwendung abzulehnen. Sie argumentierten hauptsächlich, dass sie zwar die Gültigkeit des 2001 Testaments nach deutschem Recht akzeptierten, bestritten sie, dass das 2001 Testament nach südafrikanischem Recht durchgesetzt werden könne. Sie bestritten nicht, dass nach Karins Tod eine Massierung und Adiation stattgefunden hatte und dass Harold den massierten Nachlass geerbt hatte.
Das Gericht behandelte einige Verfahrensaspekte und verwies dann auf Abschnitt 3bis(1)(a) des Testamentsgesetzes, der besagt, dass ein Testament gültig sein soll:
„(a) nicht allein wegen seiner Form ungültig ist, wenn diese Form dem innerstaatlichen Recht des Staates oder Gebiets entspricht,
(i) in dem das Testament errichtet wurde;
(ii) in dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte; oder
(iii) von dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder zum Zeitpunkt seines Todes Staatsbürger war.“
Das Gericht stellte fest, dass das 2001 Testament aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Kassel, die die Anforderungen des Abschnitts 3bis des Gesetzes erfüllte, in Südafrika gültig und bindend war.
Es ist üblich, dass Ehepaare gemeinsame Testamente erstellen. Es ist auch möglich, dass zwei nicht verheiratete Personen ein gemeinsames Testament erstellen.
Die meisten gemeinsamen Testamente sind auch gegenseitige Testamente. Ein gegenseitiges Testament ist ein gemeinsames Testament, in dem die Parteien einander Vermächtnisse machen. Jede Partei eines gemeinsamen oder gegenseitigen Testaments kann jederzeit, auch ohne Wissen oder Zustimmung der anderen Partei, ein neues Testament erstellen und das vorherige gemeinsame oder gegenseitige Testament widerrufen. Es gibt jedoch Konsequenzen für die überlebende Partei eines gegenseitigen Testaments im Falle einer Massierung.
Massierung tritt auf, wenn zwei oder mehr Personen in ihrem gegenseitigen Testament ihre getrennten Vermögenswerte in eine konsolidierte Einheit zusammenführen, die dann als konsolidierte Einheit gemäß dem gegenseitigen Testament vererbt wird.
Ein Ehepaar, das im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet ist und eine Massierung erreichen möchte, kann folgende Klausel in ihr gegenseitiges Testament aufnehmen: „Wir massieren hiermit unser gemeinsames Gemeinschaftsvermögen und vererben das gesamte massierte Gemeinschaftsvermögen zu gleichen Teilen an unsere Kinder, nämlich xxxx und xxxx, unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs zugunsten des Überlebenden von uns bis zum Tod des Überlebenden.“
In diesem Fall hat der überlebende Ehepartner nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners die Wahl, entweder die Leistungen aus dem Testament zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte der überlebende Ehepartner die Leistungen annehmen, wird er oder sie berechtigt sein, einen Nießbrauch über das gesamte Vermögen im gemeinsamen Vermögen zu erhalten. Sollte der überlebende Ehepartner ablehnen, wird er oder sie berechtigt sein, seinen oder ihren halben Anteil am gemeinsamen Vermögen zu erhalten, und die Kinder werden sofort berechtigt sein, den halben Anteil des zuerst verstorbenen Ehepartners am gemeinsamen Vermögen zu erhalten.
Im Falle der Annahme der Leistungen aus dem Testament durch den überlebenden Ehepartner darf dieser die Bedingungen später nicht ändern oder widerrufen. Der überlebende Ehepartner wäre daher in seiner Art und Weise, mit den zum Zeitpunkt des Todes des zuerst verstorbenen Ehepartners vorhandenen Vermögenswerten umzugehen, eingeschränkt.
In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass Harold und Karin ihre getrennten Vermögen in ihrem 2001 Testament zu einer Einheit konsolidiert hatten und somit ihre Vermögen massierten. Das Gericht stellte weiter fest, dass Harold dann nach Karins Tod Leistungen gemäß dem 2001 Testament angenommen hatte und somit unter dem 2001 Testament adiert hatte. Harold durfte daher nicht gegen die Bestimmungen des 2001 Testaments in Bezug auf seinen Teil des massierten Nachlasses vorgehen.
Das Gericht ordnete an, dass das 2001 Testament vom Master akzeptiert werden sollte. Es ordnete weiter an, dass die Vermögenswerte im Nachlass von Harold, soweit sie sich auf südafrikanische Vermögenswerte bezogen, die zum Zeitpunkt von Karins Tod Teil des massierten Nachlasses im 2001 Testament waren oder daraus abgeleitet wurden, gemäß dem 2001 Testament verteilt werden sollten. Soweit Harold südafrikanische Vermögenswerte erworben hatte, die nicht Teil des massierten Nachlasses im 2001 Testament waren, ordnete das Gericht an, dass solche Vermögenswerte gemäß dem 2018 Testament verteilt werden sollten.
Wie aus der obigen Diskussion hervorgeht, kann es problematisch sein, ein Testament zu haben, das für mehrere Rechtsordnungen gilt.
Länder haben unterschiedliche Gesetze in Bezug auf die Gültigkeit von Testamenten, die Anerkennung ausländischer Testamente, wie das anwendbare eheliche Güterrecht die Erbschaft beeinflusst, Pflichtteilsansprüche, testamentarische Freiheit und Erbfolgeregeln. Das Verfahren zur Nachlassabwicklung wird von Land zu Land unterschiedlich sein.
Ein praktischer Weg, das eigene Vermögen in verschiedenen Rechtsordnungen zu planen, besteht darin, sich über die anwendbaren Erbrechtsvorschriften beraten zu lassen und in jeder betreffenden Rechtsordnung ein separates Testament zu erstellen, in der das eigene Vermögen verwaltet werden muss.
Es muss darauf geachtet werden, dass das Testament jeder Rechtsordnung den Formalitäten für die Gültigkeit entspricht, sich nur mit den Vermögenswerten in dieser speziellen Rechtsordnung befasst und nur frühere Testamente widerruft, die sich auf Vermögenswerte in dieser speziellen Rechtsordnung beziehen.
Es ist unerlässlich, einen Fachmann oder Fachleute zu konsultieren, wenn es um die Nachlassplanung in verschiedenen Rechtsordnungen geht.
Karel Kogler ist Senior Associate bei Herold Gie Attorneys.
Team
Rike – Diplom-Volkswirtin mit einem ausgeprägten Interesse an internationalen Wirtschaftsbeziehungen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Christian – Diplom-Finanzwirt (FH) mit fundierter Erfahrung im öffentlichen Sektor und einem Fokus auf finanzpolitische Analysen.
Obwohl wir in vielen Fragen unterschiedliche Perspektiven einnehmen, teilen wir die Überzeugung, dass ein umfassendes Verständnis globaler Ereignisse nur durch die Betrachtung vielfältiger Standpunkte möglich ist.

