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Afrika hat die Chance, den Fallstricken der internationalen Strafjustiz zu begegnen – The Mail & Guardian

Anhörung zum Beratungsverfahren des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den rechtlichen Folgen der israelischen Praktiken in den palästinensischen Gebieten in Den Haag, Niederlande, am 20. Februar 2024. (Foto von Nikos Oikonomou/Anadolu via Getty Images)

Seit seinen Anfängen ist das Projekt der internationalen Strafjustiz durch eine auffallende Gleichgültigkeit gegenüber der langen Geschichte von Gräueltaten gekennzeichnet, die von der westlichen Welt an Menschen des globalen Südens und insbesondere Afrikas begangen wurden. Auch die jüngsten Versuche, durch die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ein angeblich universelles System der Strafjustiz zu schaffen, wurden durch die anhaltende westliche Straflosigkeit getrübt.

Ein Vertragsentwurf über Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der derzeit in den Hallen der Vereinten Nationen diskutiert wird, könnte eine Gelegenheit bieten, einige der vorherrschenden Kritiken am IStGH, die häufig von Staaten des Globalen Südens vorgebracht werden, anzusprechen. Allerdings waren die Stimmen des globalen Südens – und insbesondere der afrikanischen Staaten – in den Vertragsdiskussionen bisher weitgehend ambivalent oder gar nicht vertreten.

Kurze Geschichte der Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören zusammen mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Aggression zu den so genannten Kernverbrechen, die heute das internationale Strafrecht definieren. Sie umfassen kriminelle Handlungen – wie Mord, Folter, Versklavung, Verfolgung, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt – wenn diese Handlungen wissentlich als Teil eines weitverbreiteten oder systematischen Angriffs auf eine Zivilbevölkerung begangen werden.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit entstanden im Gefolge des Zweiten Weltkriegs als Reaktion auf die Schrecken des Holocaust.

Obwohl westliche Staaten fast vier Jahrhunderte lang Gräueltaten gegen Menschen des globalen Südens im Namen von Eroberung, Imperium und Kolonialisierung verübten, begannen diese Staaten erst, sich mit der Kodifizierung und Universalisierung der Kriminalisierung solcher Taten zu befassen, als vergleichbare Gewalt innerhalb der Grenzen Europas selbst entfesselt wurde.

Um es mit den Worten von Aime Césaire, dem Mitbegründer der Negritude, einer Bewegung zur Wiederherstellung der kulturellen Identität der Schwarzafrikaner, zu sagen: „Die Europäer tolerierten […] den Nazismus, bevor er ihnen zugefügt wurde, […] haben sie ihn entschuldigt, die Augen davor verschlossen, ihn legitimiert, weil er bis dahin nur auf die außereuropäischen Völker angewandt worden war.“ Weder die koloniale Eroberung Lateinamerikas und der Völkermord an den indigenen Völkern noch die Versklavung, Verdinglichung und Kolonisierung der Afrikaner durch die Europäer in den Jahrhunderten vor dem Zweiten Weltkrieg reichten aus, um die moralische Empörung des Westens hervorzurufen, die Mitte des 20. Jahrhunderts zur offiziellen Anerkennung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit führte – Verbrechen, die „das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern“.

Das internationale Strafrecht und der globale Süden

Ein Dreivierteljahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben das internationale Strafrecht und das Verbot von Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine breite Akzeptanz und Anwendung gefunden. So wurde beispielsweise das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, des 1998 gegründeten „Gerichtshofs der letzten Instanz“ der Welt, von Staaten auf allen Kontinenten ratifiziert.

Selbst wenn sie nicht Mitglied des IStGH sind, haben die meisten von ihnen die allgemeinen Begriffe des internationalen Strafrechts akzeptiert, einschließlich der wichtigsten Regeln für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Staaten des Globalen Südens sind nun größtenteils bereit, sich am Projekt der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu beteiligen. Sie sind keine passiven Empfänger der rechtlichen Strukturen der internationalen Strafjustiz, sondern haben eine aktive Rolle bei der Anfechtung und Gestaltung eben dieser Architektur gespielt.

Es war die Mobilisierung des Dritte-Welt-Blocks, einschließlich vieler neu unabhängiger afrikanischer Staaten, in der UN-Generalversammlung in den 1950er und 1960er Jahren, die dazu führte, dass die Apartheid in der Apartheid-Konvention von 1973 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurde. Damit wurde die universelle Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Apartheid und die individuelle strafrechtliche Verantwortung für diejenigen eingeführt, die das Verbrechen der Apartheid begangen haben, sowie für diejenigen, die die Begehung des Verbrechens direkt begünstigen, fördern oder daran mitwirken.

Dies geschah, obwohl sich einige westliche Staaten in der Generalversammlung dagegen aussprachen und Pretoria, den Sitz des südafrikanischen Apartheidregimes, bis weit in die 1980er Jahre hinein unbeirrt unterstützten und mit diplomatischem Schutz und Waffen versorgten.

Afrikanische Staaten gehörten auch zu den eifrigsten Befürwortern der Einrichtung eines internationalen Strafgerichtshofs und zu den ersten Unterzeichnern des Statuts von Rom.

Wie ein Vertreter der Organisation für Afrikanische Einheit auf der diplomatischen Konferenz 1998 in Rom erklärte, „hatte Afrika ein besonderes Interesse an der Einrichtung des Gerichtshofs, da seine Völker im Laufe der Jahrhunderte Opfer von Menschenrechtsverletzungen großen Ausmaßes waren: Sklaverei, koloniale Eroberungskriege und fortgesetzte Kriegs- und Gewaltakte, selbst in der postkolonialen Ära“.

In jüngster Zeit hat der Globale Süden im Zuge des unerbittlichen militärischen Angriffs Israels auf den Gazastreifen (der von seinen westlichen Verbündeten unterstützt und finanziert wird) und seines anhaltenden Apartheidsystems gegen die Palästinenser versucht, den Mantel der angeblichen Verteidigung einer wirklich universellen Anwendung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zu übernehmen.

Den Staaten des Globalen Südens, denen koloniale Gewalt, Besatzung und rassistische Unterdrückung nicht fremd sind, haben versucht, die stumpfen Instrumente des internationalen Strafrechts gegen seine ursprünglichen Urheber einzusetzen, die in den meisten Fällen Straffreiheit für die Verbrechen genießen, die sie dem Rest der Welt angetan haben.

Im Dezember letzten Jahres hat Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Israel eingereicht, in der es behauptet, der israelische Staat verletze durch seine anhaltenden militärischen Angriffe und die Belagerung der Palästinenser im Gazastreifen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948.

Daraufhin leitete Nicaragua ein Verfahren gegen Deutschland ein und behauptete, der deutsche Staat sei nicht nur seiner gesetzlichen Pflicht zur Verhinderung des Völkermords in Gaza nicht nachgekommen, sondern habe durch die Lieferung von Waffen und die Unterstützung Israels zu dessen Begehung beigetragen und damit sowohl gegen die Völkermordkonvention als auch gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen.

Im Februar dieses Jahres meldeten sich während der Anhörung vor dem IGH zur Rechtmäßigkeit der seit mindestens 1967 andauernden Besetzung palästinensischen Landes durch Israel viele Staaten des Globalen Südens zu Wort und argumentierten, dass Israels Besetzung und das Apartheidsystem, das es den Palästinensern auferlegt, schwere Verstöße gegen das Völkerrecht darstellen.

Zu diesen Staaten gehörte auch Namibia, das 60 Jahre zuvor selbst Gegenstand einer Reihe von Verfahren vor dem IGH gewesen war. Eines dieser Verfahren war ebenfalls von afrikanischen Staaten – Liberia und Äthiopien – angestrengt worden, um die fortgesetzte Anwendung des kolonialen Mandatssystems des Völkerbundes über Namibia (damals Südwestafrika) und das System der Apartheid anzufechten, das die Mandatsmacht, die damalige Union Südafrikas, in Namibia durchsetzte.

Während der mündlichen Intervention Namibias bei den Anhörungen zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung im Februar erinnerte Justizministerin Yvonne Dausab daran, dass Namibia „den Schmerz und das Leid der Besatzung, des Kolonialismus, der systematischen Diskriminierung, der Apartheid und ihrer hartnäckigen Folgen nur zu gut kennt“.

„Aufgrund dieser Geschichte betrachtet Namibia es als moralische Pflicht und heilige Verantwortung, vor diesem Gericht in der Frage der unvertretbaren Besetzung Palästinas durch Israel aufzutreten.“

Allgegenwärtige westliche Doppelmoral

Ungeachtet dieser Interventionen von Staaten des globalen Südens hat das internationale Strafrecht seine ungleichen Ursprünge nicht vollständig überwunden und wird weiterhin von dem Gespenst dessen heimgesucht, was einige als Selektivität oder Doppelmoral und andere als unverhohlenen westlichen Exzeptionalismus bezeichnen. Wie der Wissenschaftler Asad Kiyani bemerkt, „ICL [international criminal law] verspricht eine Idealisierung des westlichen liberalen Strafrechts, das mit einem utopischen Ethos verschmolzen ist, verstrickt sich aber oft in der Politik der ungleichen Durchsetzung, die das internationale Recht zu charakterisieren scheint.“

Ein großer Teil der Schuld daran wird dem Internationalen Strafgerichtshof angelastet, der seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2002 seine „strafrechtliche Linse“ fast ausschließlich auf Afrika gerichtet hat. Von den 54 Personen, die der IStGH bisher angeklagt hat, sind 47 Afrikaner – was die führenden Politiker des Kontinents zu dem Vorwurf veranlasst, der IStGH sei ein koloniales Gericht für Weiße, das sich mit der „Jagd auf Afrikaner“ beschäftigt.

Obwohl viele dieser Behauptungen als eigennützige Machenschaften afrikanischer Eliten, die sich der Rechenschaftspflicht entziehen wollen, entkräftet wurden, bleibt die Tatsache bestehen, dass der IStGH seit seiner Eröffnung vor 22 Jahren gegen keinen westlichen Führer oder Militärangehörigen ermittelt oder Anklage erhoben hat.

Dies ist sicherlich nicht auf einen Mangel an internationalen Verbrechen zurückzuführen, die von westlichen Staatsoberhäuptern und Militärangehörigen begangen wurden, sondern vielmehr auf das, was die Anklagebehörde des IStGH als „Rentabilitäts- und Haushaltszwänge“ bezeichnet hat, die das Gericht betreffen.

Diese Zwänge führten dazu, dass die Anklagebehörde 2020 beschloss, Kriegsverbrechen der britischen Streitkräfte im Irak nicht zu untersuchen (obwohl die Anklagebehörde selbst feststellte, dass solche Verbrechen tatsächlich begangen worden waren), und 2021 eine Untersuchung von Kriegsverbrechen der US-Streitkräfte in Afghanistan „zurückzustellen“.

Doch wie Amnesty International feststellte, „leitete der Staatsanwalt nur sechs Monate später die bisher umfangreichste Untersuchung seines Amtes in der Ukraine ein“, die seither in der Rekordzeit von zwei Jahren zu insgesamt vier Haftbefehlen geführt hat.

Während diese Haftbefehle zu begrüßen sind, ist es bemerkenswert, dass die laufenden Ermittlungen des Staatsanwalts zu internationalen Verbrechen in Palästina, die 2021 eingeleitet wurden, weiterhin ohne greifbare Fortschritte und schon gar nicht ohne Haftbefehle vor sich hin dümpeln – und das, obwohl Israels Angriff auf Gaza unvermindert anhält.

Ein neuer Entwurf einer Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Entwürfe für die Artikel zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden zwischen 2013 und 2019 von der International Law Commission (ILC) ausgearbeitet und anschließend dem Sechsten Ausschuss der UN-Generalversammlung, dem wichtigsten Forum der Vereinten Nationen für die Erörterung von Rechtsfragen, übermittelt.

Nach einer Zeit des politischen Stillstands im Sechsten Ausschuss wurden die Diskussionen über die Artikelentwürfe Ende 2022 wieder aufgenommen und die Delegierten der Staaten trafen sich im April letzten Jahres in New York, um „substantielle Ansichten“ über alle Aspekte der Artikelentwürfe auszutauschen. Der Sechste Ausschuss kam im April dieses Jahres erneut in New York zusammen, um die Diskussion über die Artikelentwürfe fortzusetzen, bevor er im Oktober darüber entscheiden wird, ob die Diskussionen in formelle Vertragsverhandlungen münden sollen.

Die Artikelentwürfe sind insofern von Bedeutung, als sie vorschlagen, eine Lücke in der Architektur des internationalen Strafrechts zu schließen.

Im Gegensatz zu anderen völkerrechtlichen Verbrechen wie Völkermord, Apartheid, Folter und Verschwindenlassen gibt es keinen speziellen internationalen Vertrag über Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Ein weiteres wichtiges Merkmal des Artikelentwurfs ist die Aufnahme der Verpflichtung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht nur zu bestrafen, sondern auch zu verhüten (ähnlich der Verpflichtung zur Verhinderung gemäß der Völkermordkonvention, die ein Schlüsselelement des Antrags Südafrikas an den IGH war).

Im Gegensatz zum Römischen Statut des IStGH, das die Zusammenarbeit der Staaten mit dem Gericht zum Zwecke der Untersuchung und Verfolgung internationaler Verbrechen vorsieht, betreffen die Artikelentwürfe außerdem die horizontale Zusammenarbeit zwischen Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung auf nationaler Ebene.

Dies ist insofern von Bedeutung, als es den Staaten ermöglicht, „es selbst zu tun“, anstatt sich auf die Ermittlungen und die Strafverfolgung durch ein internationales Tribunal wie den IStGH zu verlassen, der sich bei der Verfolgung von Verbrechen, die von westlichen Mächten begangen wurden, zurückhaltend gezeigt hat.

Die Artikelentwürfe bieten den Staaten des Globalen Südens und insbesondere Afrikas die Möglichkeit, ihr historisches Erbe fortzusetzen, die Architektur des internationalen Strafrechts mitzugestalten und die anhaltende westliche Straflosigkeit in Frage zu stellen.

Während einige afrikanische Staaten wie Gambia, Südafrika und Sierra Leone ihre Unterstützung für die künftige Verabschiedung eines Vertrags über Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Ausdruck gebracht haben, hat die Mehrheit der Staaten auf dem Kontinent noch keine klare öffentliche Haltung zu dem Vertrag und seinen Entwürfen eingenommen bzw. geäußert, oder wenn sie eine eingenommen haben, war diese weitgehend ambivalent.

Marokko war der einzige afrikanische Staat, der bis zu der von der UN-Generalversammlung gesetzten Frist im Dezember 2023 formelle schriftliche Kommentare und Anmerkungen zu den Artikelentwürfen eingereicht hat.

Während die afrikanischen Staaten sich weiterhin in Foren wie dem IGH um Gerechtigkeit bemühen und auf der Weltbühne auf die westlichen Doppelstandards hinweisen, dürfen sie die laufenden Diskussionen über die Artikelentwürfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht vernachlässigen. Wie uns die aktuelle Situation zeigt, kann es nicht allein dem Westen überlassen werden, gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzugehen, geschweige denn sie zu verhindern.

Melissa Hendrickse ist Rechtsberaterin für Rassenjustiz und internationales Strafrecht bei Amnesty International.

Africa has a chance to counter pitfalls of international criminal justice

Es handelt sich hierbei um Veröffentlichungen südafrikanischer Onlinemedien. Wir haben diese lediglich übersetzt. Dies soll eine Möglichkeit der freien Willensbildung darstellen. Mehr über uns erfahrt Ihr auf „Über Uns“

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